Die erste Phase zur Einführung des neuen Anlagemodells hat begonnen

Oikocredit führt eine einfachere und direktere Art der Geldanlage bei der Genossenschaft ein und verbessert so die soziale Wirkung.

Damit haben Privatpersonen und Organisationen eine einheitliche Möglichkeit, um direkt in die internationale Genossenschaft zu investieren. Anleger*innen in Österreich investieren derzeit indirekt in OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit) über Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF).

OISF ist ein Direktmitglied von Oikocredit, das Anteile an Oikocredit hält und Hinterlegungsscheine für diese Anteile an Anleger*innen ausgibt. Gemäß dem neuen Modell können Anleger*innen direkt in Oikocredit investieren, indem sie von der Genossenschaft ausgegebene Beteiligungen erwerben. Sie werden dann mit dem Erwerb einer Beteiligung Inhaber*in eines Genussrechts an Oikocredit.

Beteiligungen sind nicht stimmberechtigte Eigenkapitalinstrumente und in finanzieller Hinsicht im Wesentlichen vergleichbar mit Anteilen und Hinterlegungsscheinen, die von OISF für die von ihr gehaltenen Mitgliedsanteile ausgegeben werden. Für die Verwaltung der Beteiligungen der Anleger*innen wird auch in Zukunft dasselbe Team von Oikocredit zuständig sein.

Neues Modell soll Oikocredits Arbeit vereinheitlichen und deren Wirksamkeit erhöhen

Beteiligungen werden letztendlich die von Oikocredit ausgegebenen Anteile, die von OISF ausgegebenen Hinterlegungsscheine und sonstige Anlageprodukte der Oikocredit-Förderkreise ersetzen. Dadurch kann Oikocredit ihr Anlageangebot in ihren aktiven Ländern vereinfachen und vereinheitlichen.

Folglich kann Oikocredit mehr Ressourcen in Partnerschaften und Projekte verwenden, die Gemeinschaften mit geringem Einkommen zugutekommen, und  in nachhaltige Entwicklung, die sie gemeinsam mit ihrem Netzwerk aus Anleger*innen, Mitgliedern und Partnern fördert.

Erste Phase von Änderungen sind mit 1. März 2023 wirksam

Oikocredit setzt neue Modell in zwei Phasen um.

In der ersten Phase, ab dem 1. März 2023, wandelt Oikocredit Mitgliedsanteile von OISF in Beteiligungen um. Infolgedessen wird den Hinterlegungsscheinen dann im März eine Beteiligung statt eines Mitgliedanteils zugrunde liegen.

In der zweiten Phase, mit dem 1. April 2023, können berechtigte österreichische Anleger*innen Beteiligungen direkt von Oikocredit erwerben; OISF wird keine Hinterlegungsscheine mehr ausstellen. Außerdem werden mit Wirkung zum selben Tag alle Hinterlegungsscheine in Beteiligungen umgewandelt.

Ab jenem Zeitpunkt erfolgen die Investitionen von Anleger*innen nicht mehr über OISF. OISF wird die Verwaltungstätigkeiten der Anlagen in Oikocredit einstellen. OISF wird zu einem späteren Datum liquidiert und aufgelöst.

In dieser zweiten Phase, müssen Anleger*innen nichts unternehmen, um ihre Hinterlegungsscheine auszutauschen. Falls sie nicht mit dieser Änderung einverstanden sind, können sie die Rücknahme ihrer Anlage gemäß dem aktuell geltenden Verfahren beantragen.

Weitere Informationen sind in der nachstehenden Tabelle und im Abschnitt mit den häufig gestellten Fragen zu finden. 

Die wichtigsten Dokumente, in denen diese Änderung beschrieben wird, einschließlich der geänderten Geschäftsbedingungen für OISF-Hinterlegungsscheine, den Nachtrag zum OISF-Prospekt sowie die Beteiligungsbedingungen sind jetzt verfügbar (siehe Kasten "Weiterführende Informationen zum neuen Anlagemodell").

Die Zusammenarbeit mit unseren Partnern geht unverändert weiter. Mit Ihrer Anlage können Sie diese Arbeit unterstützen. Investieren Sie heute, um diese Arbeit zu finanzieren >

Vergleich der wichtigsten Eigenschaften der aktuellen Hinterlegungsscheine und der Beteiligungen

Hinterlegungsscheine (aktuelles Produkt) Beteiligungen (neues Produkt)
Emittent Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF), mit Sitz in Amersfoort, Niederlande. Oikocredit Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit), mit Sitz in Amersfoort, Niederlande.
Art der Anlage Hinterlegungsschein ohne Stimmrecht, der von OISF für einen von Oikocredit ausgegebenen Anteil ausgestellt wird. Eigenkapitalinstrument ohne Stimmrecht, das von Oikocredit ausgegeben wird und als Beteiligung bezeichnet wird.
Mindestanlagebetrag bei Eröffnung
200 EUR (Zum Nennwert eines Hinterlegungsscheins) 200 EUR (Zum Nennwert einer Beteiligung)
Ausgabepreis Der Ausgabepreis eines Hinterlegungsscheins entspricht dem Nennwert (200 EUR). Für die Ausgabe zu einem Nettoinventarwert unter 200 EUR ist eine Änderung der Satzung von Oikocredit erforderlich, die von der Generalversammlung genehmigt werden muss. Der Ausgabepreis einer Beteiligung entspricht dem Nennwert (200 EUR) oder dem Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV), je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Auf diesem Wege kann Oikocredit auch ohne Änderung der Satzung Beteiligungen ausgeben, wenn der Wert der Beteiligungen sinkt. In den Beteiligungsbedingungen wurde ausdrücklich festgelegt, wie der NAV pro Beteiligung in Fremdwährungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte.
Rücknahmepreis Zum Nennwert (200 EUR) oder Nettoinventarwert, je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Das bedeutet, dass der Rücknahmepreis nicht über 200 EUR, aber darunter liegen kann. Wie bei Hinterlegungs-scheinen. In den Beteiligungsbedingungen wurde ausdrücklich festgelegt, wie der Nettoinventarwert (NAV) pro Beteiligung in Fremdwährungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte.
Dividende

Die Direktmitglieder von Oikocredit legen die Dividende bei der jährlichen Generalversammlung fest. In der Vergangenheit betrug die Dividende 2 %, 1 % und 0,5 %. (siehe die jüngsten Dividendenzahlen in der 5-Jahres-Übersichtstabelle in unserem englischen Jahresbericht). Es gab aber auch Jahre, in denen keine Dividende ausgezahlt wurde.

Wie bei Hinterlegungsscheinen.
Kosten für Anlageverwaltung Grundsätzlich erlaubt, bestehen derzeit aber nicht. Grundsätzlich erlaubt, bestehen derzeit aber nicht.
Risikobericht

Eine Anlage in Form von Hinterlegungsscheinen ist mit finanziellen Risiken verbunden, die üblicherweise für Investitionen in das Eigenkapital einer Gesellschaft gelten. Diese und weitere Risiken sind im OISF-Prospekt beschrieben.

Anlagen sind grundsätzlich mit erheblichen Risiken verbunden und können zum vollständigen Verlust des Anlagekapitals führen. 

Oikocredit ist bestrebt, das Kapital der Anleger*innen durch umsichtige Geschäftsentscheidungen und Rückstellungen für erwartete Verluste zu schützen; ein Restrisiko kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Seit der Gründung von Oikocredit im Jahr 1975 musste noch kein*e Anleger*in einen Kapitalverlust hinnehmen. Von Leistungen in der Vergangenheit kann allerdings nicht auf künftige Ergebnisse geschlossen werden.
Das Risikoprofil ist identisch mit dem Risikoprofil von Hinterlegungsscheinen. Die Investitionsrisiken von Beteiligungen sind in einem neuen Prospekt beschrieben.
Rücknahme

Sie können jederzeit einen Antrag auf Rücknahme (bisher: Rückkaufantrag)  stellen, indem Sie das Rücknahmeformular einreichen, mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern.

Rücknahmeanträge werden monatlich bearbeitet.  

Ob Hinterlegungsscheine zurückgenommen werden, liegt im Ermessen von Oikocredit. 

Wie bei Hinterlegungs-scheinen können Sie einen Antrag auf Rücknahme (bisher: Rückkauf) stellen. Rücknahmeanträge werden monatlich bearbeitet und grundsätzlich nach Ermessen von Oikocredit entschieden. Außerdem kann Oikocredit entscheiden, Anlagen zurückzunehmen, wenn ein*e Anleger*in die Anforderungen nicht mehr erfüllt oder weniger als eine Beteiligung besitzt.
Haftung Die Haftung der Anleger*innen ist auf den angelegten Betrag beschränkt. Das bedeutet, dass Anleger*innen zwar das gesamte eingesetzte Kapital verlieren können, sie darüber hinaus aber nicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften. Wie bei Hinterlegungsscheinen.

Häufig gestellte Fragen

  • Warum führt Oikocredit ein neues Anlagemodell ein?

    Oikocredit möchte ihren Anleger*innen eine einfachere und direktere Art der Anlage anbieten. Mit Beteiligungen können alle Privatpersonen und Organisationen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, direkt in Oikocredit investieren. Auf diese Weise kann Oikocredit ihr Anlagemodell über verschiedene Länder hinweg einheitlicher gestalten, wodurch voraussichtlich auch mehr Ressourcen für Investitionen in Darlehen, Kapitalbeteiligungen, Beratung und Schulungen sowie gemeinschaftsorientierte Projekte zur Verfügung stehen, was den Partnern von Oikocredit und deren Kund*innen mit geringen Einkommen zugutekommen wird. Gleichzeitig ermöglicht dies Oikocredit und ihren Förderkreisen, sich gemeinsam mit ihrem Netzwerk aus Anleger*innen, Mitgliedern und Partnern stärker auf Förderung nachhaltiger Entwicklung zu konzentrieren.

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  • Worin unterscheiden sich die das alte und das neue Modell in erster Linie?

    Künftig sollen Anleger*innen direkt in die Genossenschaft investieren können und nicht mehr über Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF). Im Rahmen des neuen Modells können Anleger*innen in Eigenkapitalinstrumente ohne Stimmrecht, d. h. Beteiligungen, investieren. In finanzieller Hinsicht entsprechen Beteiligungen im Wesentlichen den Hinterlegungsscheinen.

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  • Was ist der wesentliche Unterschied zwischen den Hinterlegungsscheinen und den Beteiligungen?

    Die Unterschiede zwischen Beteiligungen und Hinterlegungsscheinen sind minimal.

    Für die Verwaltung Ihrer Anlage fallen auch weiterhin keine Kosten an. Ferner ändert sich nichts bei den Anlage- oder Rücknahmemöglichkeiten, den Dividendenbestimmungen, dem Risikoprofil der Anlage oder den Kontaktpersonen für Fragen zu Ihrer Anlage.

    Unter finanziellen Aspekten besteht der Hauptunterschied zwischen Beteiligungen und Hinterlegungsscheinen darin, dass Oikocredit Beteiligungen zu einem Wert ausgeben kann, der unter dem Nennwert liegt (200 EUR). Das wird nur dann der Fall sein, wenn der Nettoinventarwert der Beteiligungen unter 200 EUR fallen sollte. Bei den Hinterlegungsscheinen ist eine Ausgabe unter 200 EUR nicht möglich, ohne die Satzung von Oikocredit zu ändern. Weitere Informationen dazu finden Sie unter den Fragen „Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen gemäß dem neuen Modell kaufen oder verkaufen?“ und „Was ist der Nettoinventarwert einer Beteiligung und wie wird er ermittelt?“.

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  • Ab wann gilt das neue Anlagemodell?

    Wir werden das neue Modell in zwei Stufen einführen (siehe Frage „Was ändert sich für mich?“). Die erste Phase ist mit dem 1. März 2023 in Kraft getreten und die zweite Phase der Änderungen wird zum 1. April 2023 wirksam.

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  • Was ändert sich für mich?

    1. März 2023: Beteiligungen haben Anteile als das den Hinterlegungsscheinen zugrunde liegende Produkt ersetzt

    • Mit dem 1. März 2023 hat Oikocredit ausstehende Anteile von OISF in Beteiligungen umgewandelt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass allen Hinterlegungsscheinen, die sich im Besitz von Anleger*innen befinden, ab sofort als zugrunde liegendes Produkt eine Beteiligung anstelle eines Anteils dient.
    • Bis Ende März können Sie auch weiterhin in OISF-Hinterlegungsscheine investieren.
    • Wie üblich gibt es eine Verzögerung zwischen dem Kaufantrag eines/einer Anleger*in und der Ausgabe von Beteiligungen durch OISF. Anträge, die im Februar gestellt werden, werden bearbeitet und, wenn sie genehmigt werden, im März als Hinterlegungsscheine mit Beteiligungen als zugrundeliegendem Produkt ausgegeben.
    • Wir empfehlen Ihnen, sich mit den auf dieser Website verfügbaren Informationen zu den aktualisierten Geschäftsbedingungen und der angepassten Satzung der OISF vertraut zu machen (siehe "Weiterführende Informationen zum neuen Anlagemodell" auf der rechten Seite).
    • Mehr Informationen zur Umwandlung des den Hinterlegungsscheinen zugrundeliegenden Produktes in Beteiligungen können im zweiten Nachtrag zum OISF Prospekt nachgelesen werden (siehe „Weiterführende Informationen zum neuen Anlagemodell").

    1. April 2023: Beteiligungen ersetzen Hinterlegungsscheine als Anlageprodukt

    • Ab dem 1. April 2023 können alle berechtigten Privatpersonen oder Organisationen in Österreich Beteiligungen direkt von Oikocredit erwerben. OISF wird dann keine Hinterlegungsscheine mehr ausgeben. 
    • Mit Wirkung zum selben Tag werden alle bestehenden und ausstehenden Hinterlegungsscheine, die von den Anleger*innen bis zu diesem Datum gehalten wurden, in Beteiligungen umgewandelt. Die Anleger*innen, die zuvor über Hinterlegungsscheine in OISF investiert hatten, werden über Beteiligungen zu Direktanleger*innen in Oikocredit.
    • Oikocredit wird das einzige Unternehmen sein, das in Österreich ein Oikocredit-Anlageprodukt anbietet, ausgibt und zurücknimmt. OISF wird ab diesem Datum die Verwaltung aller Investments einstellen.  OISF wird zu einem späteren Datum liquidiert und aufgelöst.
    • Wie üblich gibt es eine Verzögerung zwischen dem Kaufantrag eines/einer Anleger*in und der Ausgabe von Beteiligungen durch Oikocredit. Anträge auf Hinterlegungsscheine, die im März gestellt werden, werden bearbeitet und, wenn sie genehmigt werden, im April als Beteiligungen ausgegeben.
    • Alle Anfragen für Hinterlegungsscheine an oder nach diesem Datum werden als Anfragen für Beteiligungen an Oikocredit behandelt.
    • Bevor diese Änderungen in Kraft treten, empfehlen wir Ihnen sich mit den auf dieser Website verfügbaren Informationen über Investitionen in Beteiligungen, einschließlich eines Prospekts, der Beteiligungsbedingungen und der geänderten Satzung der Genossenschaft vertraut zu machen (siehe "Weiterführende Informationen zum neuen Anlagemodell" auf der rechten Seite).

    Wenn Sie als Anleger*in nicht mit der Umstellung von Hinterlegungsscheinen auf Beteiligungen einverstanden sind, können Sie über das übliche Verfahren die Rücknahme (bisher: Rückkauf) Ihrer Hinterlegungsscheine beantragen. Bitte beachten Sie, dass es grundsätzlich im Ermessen von Oikocredit liegt, ob Anlagen zurückgenommen werden.

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  • Zu welchem Preis kann ich Beteiligungen gemäß dem neuen Modell kaufen oder verkaufen?

    Ausgabepreis

    Jede Beteiligung wird zum Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV) oder zum Nennwert (200 EUR) ausgegeben, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Wenn der NAV einer Beteiligung also 200 EUR beträgt oder darüber liegt, beträgt der Ausgabepreis 200 EUR. Wenn der NAV einer Beteiligung unter 200 EUR liegt, ist der Ausgabepreis der niedrigere NAV der Beteiligung. Weitere Informationen zum NAV und zu seiner Berechnung finden Sie unter „Was ist der Nettoinventarwert einer Beteiligung und wie wird er ermittelt?“.

    Dies unterscheidet sich von der derzeitigen Situation, in der Hinterlegungsscheine nur zum Nennwert ausgegeben werden können. Die aktuelle Satzung von Oikocredit enthält keine Regelungen dazu, was passieren würde, falls der NAV unter den Nennwert fällt. In einem solchen Fall müsste die Geschäftsführung von Oikocredit die Ausgabe (und den Rückkauf) gänzlich einstellen und die Satzung mit Genehmigung der Generalversammlung ändern, um die Ausgabe unter dem Nennwert zu ermöglichen. Für OISF-Anleger*innen könnte das bedeuten, dass sie ihre Anlage über einen längeren Zeitraum nicht zurückgeben könnten.

    Mit dem neuen Anlagemodell kann die Ausgabe auf Beschluss der Geschäftsführung auch unter dem Nennwert erfolgen. Damit stehen der Geschäftsführung mehr Möglichkeiten zur Verfügung, um zum Schutz der Genossenschaft und ihrer Anleger*innen auf besondere Herausforderungen zu reagieren.

    Rücknahmepreis

    Die Festsetzung des Rücknahmepreises ändert sich im Vergleich zu den Hinterlegungsscheinen nicht. Oikocredit wird Beteiligungen der Anleger*innen zum Nettoinventarwert zurücknehmen. Wenn der Nettoinventarwert der Beteiligung dem Nennwert von 200 EUR entspricht oder höher ist, dann erfolgt der Rückkauf zum Nennwert von 200 EUR. Oikocredit und OISF haben in der Vergangenheit zwar nie einen Rücknahmepreis gezahlt, der unter dem Nennwert liegt, dennoch ist dies beim gegenwärtigen Modell möglich. Daher bestand für Anleger*innen immer das Risiko, dass sie weniger Geld erhalten, als sie investiert haben.

    Diese Änderung und die Berechnungsweise des Ausgabe- und Rücknahmepreises einer Beteiligung ist in einem Anhang zu den Geschäftsbedingungen für Beteiligungen ausführlich beschrieben.

    Beispielberechnungen für Ausgabepreis und Rücknahmepreis
    Szenario: Nettoinventarwert über Nennwert

    Szenario: Nettoinventarwert unter Nennwert

    Ausgabepreis Die schwedische Anlegerin Jansson hat einen Antrag auf Ausgabe für einen Betrag von 10.000 SEK gestellt. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in schwedischen Kronen auf 2.120 SEK festgesetzt wurde, betrug der Ausgabepreis entsprechend 2.000 SEK pro Beteiligung (der Nennwert). Aufgrund der positiven Entscheidung von Oikocredit über Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen erhält die Anlegerin Jansson 5 Beteiligungen. Die schwedische Anlegerin Jansson hat einen Antrag auf Ausgabe für einen Betrag von 10.000 SEK gestellt. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in schwedischen Kronen auf 1.760 SEK festgesetzt wurde, betrug der Ausgabepreis entsprechend 1.760 SEK pro Beteiligung. Aufgrund der positiven Entscheidung von Oikocredit über die Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen erhält die Anlegerin Jansson 5,68 Beteiligungen.
    Rücknahmepreis Der österreichische Anleger Maier hat einen Rückkaufantrag für einen Betrag von 750 EUR gestellt. Dieser Anleger besitzt 21,3 Beteiligungen. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in Euro auf 212 EUR festgesetzt wurde, betrug der Rücknahmepreis entsprechend 200 EUR pro Beteiligung (der Nennwert). Aufgrund der positiven Entscheidung über Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen zahlt Oikocredit dem Anleger Maier 750 EUR unter der Annahme, dass keine Steuern einbehalten werden müssen. Seine Anlage wird um 3,75 Beteiligungen auf 17,55 Beteiligungen reduziert. Der österreichische Anleger Maier hat einen Rückkaufantrag für einen Betrag von 750 EUR gestellt. Dieser Anleger besitzt 21,3 Beteiligungen. Da der Nettoinventarwert der Beteiligung in Euro auf 176 EUR festgesetzt wurde, betrug der Rücknahmepreis entsprechend 176 EUR pro Beteiligung. Aufgrund der positiven Entscheidung über Ausgabe und Rückkauf von Beteiligungen zahlt Oikocredit dem Anleger Maier 750 EUR unter der Voraussetzung, dass keine Steuern einbehalten werden müssen. Seine Anlage wird um 4,26 Beteiligungen auf 17,04 Beteiligungen reduziert.
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  • Was ist der Nettoinventarwert einer Beteiligung und wie wird er ermittelt?

    Der Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV) gibt den Wert einer Beteiligung am letzten Kalendertag des Monats an. Der Nettoinventarwert einer Beteiligung wird in vier Schritten berechnet:  

    1. Ermittlung des „gesamten Anlegerbetrags“, indem die Anzahl der ausstehenden Beteiligungen für jede Währung mit dem Nennwert und dem Wechselkurs in Euro (laut Bloomberg am letzten Kalendertag des Monats) multipliziert wird. Das Produkt ist der gesamte Anlegerbetrag in Euro.
    2. Ermittlung des „Nettoinventarwerts (NAV)“ von Oikocredit, indem die Verbindlichkeiten, bei denen es sich nicht um Eigenkapital handelt, von der Bilanzsumme abgezogen werden. Dieser Wert wird am letzten Kalendertag des Monats anhand der Bilanz von Oikocredit berechnet.
    3. Ermittlung des „Nettoinventarwertquotienten (NAV-Quotient)“, indem der Nettoinventarwert von Oikocredit (aus Schritt 2) durch den gesamten Anlegerbetrag (aus Schritt 1) geteilt wird. Der NAV-Quotient gibt an, wie viel Cent für jeden Euro des gesamten Anlegerbetrags zur Verfügung stehen. Liegt der Quotient über 1, bedeutet das, dass der Nettoinventarwert einer Beteiligung über dem Nennwert liegt. Ist das der Fall, erfolgen Ausgabe und Rückkauf zum Nennwert.
    4. Ermittlung des exakten Nettoinventarwerts der ausgegebenen Beteiligungen in jeder Währung, indem der NAV-Quotient mit dem Nennwert der Beteiligung multipliziert wird.
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  • Ich möchte gerne investieren. Was kann ich tun?

    Während das neue Anlagemodell vorbereitet wird, geht Oikocredits Arbeit mit ihren Partnern weiter. Ihre Geldanlange finanziert diese Arbeit. Bitte klicken Sie hier um ein Benutzerkonto in unserem Online-Portal MyOikocredit zu erstellen und die erforderlichen Informationen im Online-Formular auszufüllen. Nachdem wir Ihr Konto aktiviert sowie Ihre Eignung und Identität überprüft haben, können Sie Ihre erste Investition tätigen.

    Falls Sie kein Benutzerkonto im Online-Portal MyOikocredit anlegen wollen, folgen Sie bitte den Anweisungen auf dieser Seite.

    Bitte beachten Sie, dass MyOikocredit derzeit nur Privatpersonen zur Verfügung steht. Falls Sie im Namen einer Organisation oder eines Unternehmens investieren möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle unter office@oikocredit.at  oder +43 (0)1 505 48 55. Wir schicken Ihnen gerne die auszufüllenden Unterlagen zu.

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  • Was ändert sich für die Förderkreise von Oikocredit?

    Für den Förderkreis von Oikocredit in Österreich ändert sich nichts. Der Förderkreis wird auch weiterhin Bildungsangebote entwickeln, Veranstaltungen organisieren und den Auftrag von Oikocredit fördern. Zugleich fungieren die Förderkreise auch weiterhin als Bindeglied zwischen Anleger*innen, Oikocredit und ihren Partnern und gewährleisten ein sinnvolles Engagement. Oikocredit wird die Förderkreise auch weiterhin bei dieser wichtigen Tätigkeit unterstützen. 

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  • Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

    Sie können sich wie gewohnt an unsere Geschäftsstelle in Wien mit der Telefonnummer +43 (0)1 505 48 55 oder per Mail an office@oikocredit.at wenden.

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Diese Seite wurde zuletzt am 1. März 2023 aktualisiert.