Steuerrechtlicher Hinweis

Da die Dividendenerträge aus einer Veranlagung im Ausland erzielt werden, erfolgt kein automatischer Steuerabzug.

Es besteht somit Einkommensteuerpfl­icht - wobei die steuerliche Behandlung von der individuellen Situation der AnlegerInnen abhängig ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem/Ihrer SteuerberaterIn oder dem zuständigen Finanzamt.

Die zugefl­ossenen Erträge aus den Anteilen sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben: 
Aktuelles BMF-Formular E 1kv, Kennzahl 863 (siehe Formular zur Einkommenssteuererklärung rechts)