Da die Dividendenerträge aus einer Veranlagung im Ausland erzielt werden, erfolgt kein automatischer Steuerabzug.
Steuerrechtlicher Hinweis
Es besteht somit Einkommensteuerpflicht - wobei die steuerliche Behandlung von der individuellen Situation der AnlegerInnen abhängig ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem/Ihrer SteuerberaterIn oder dem zuständigen Finanzamt.
Die zugeflossenen Erträge aus den Anteilen sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben:
Aktuelles BMF-Formular E 1kv, Kennzahl 863 (siehe Formular zur Einkommenssteuererklärung rechts)