Oikocredit startet die erste Phase des neuen Anlagemodells in Österreich

Oikocredit startet die erste Phase des neuen Anlagemodells in Österreich

Foto Anlagemodell.jpg28. Februar 2023

Oikocredit hat mit der Einführung ihres neuen Anlagemodells begonnen, das es geeigneten österreichischen Organisationen und Privatpersonen ermöglicht, direkt in die Genossenschaft zu investieren. Die Anlageprodukte bereits bestehender österreichischer Anleger*innen werden automatisch in das neue Modell umgewandelt.

Die OIKOCREDIT Ecumenical Development Cooperative Society U.A. hat die Implementierung ihres neuen Anlagemodells in Österreich gestartet. Sobald das neue Modell am 1. April 2023 implementiert ist, erfolgt die Investition von Anleger*innen in Oikocredit direkt über nicht stimmberechtigte Eigenkapitalinstrumente. Diese Instrumente werden als Beteiligungen bezeichnet.

Die Beteiligungen ersetzen die von Oikocredit ausgegebenen Mitgliedsanteile, die von der Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF) für von ihr gehaltene Mitgliedsanteile ausgegebenen Hinterlegungsscheine und die sonstigen Anlageprodukte, die Oikocredit-Förderkreise in anderen Ländern anbieten.

Für OISF-Anleger*innen führen die Beteiligungen zu keinerlei Änderungen im Hinblick auf Kosten, Anlage- oder Rücknahmemöglichkeiten, Dividendenbestimmungen, das Risikoprofil oder die Ansprechpartner für etwaige Fragen. Die Wiener Oikocredit-Geschäftsstelle ist weiterhin die zentrale Ansprechstelle für Anleger*innen in Österreich für Fragen zum Investment.

Minimale Änderungen für Anleger*innen

In finanzieller Hinsicht entsprechen Beteiligungen im Wesentlichen den zuvor von Oikocredit angebotenen Mitgliedsanteilen und den von OISF ausgegebenen Hinterlegungsscheinen für Mitgliedsanteile (siehe nachstehende Tabelle).

Zur Umwandlung der Hinterlegungsscheine in Beteiligungen in der zweiten Phase brauchen Anleger*innen nichts weiter zu unternehmen. Falls Anleger*innen mit diesen Änderungen nicht einverstanden sein sollten, können sie gemäß dem aktuell geltenden Verfahren die Rücknahme (vormals Rückkauf) ihrer Anlage beantragen.

Die Änderungen der ersten Phase sind mit 1. März 2023 wirksam

Anleger*innen in Österreich investieren derzeit indirekt über OISF in Oikocredit. OISF ist ein Direktmitglied von Oikocredit, die Hinterlegungsscheine für Oikocredit-Mitgliedsanteile an Anleger*innen ausgibt.

Ab dem 1. März 2023 werden die von OISF gehaltenen Mitgliedsanteile in Beteiligungen umgewandelt. Infolgedessen wird den Hinterlegungsscheinen dann eine Beteiligung statt eines Anteils zugrunde liegen.

Die zweite Phase startet am 1. April 2023

In der zweiten Phase, also ab dem 1. April 2023, kann jede berechtigte Privatperson oder Organisation in Österreich Beteiligungen direkt bei Oikocredit kaufen, und OISF wird keine Hinterlegungsscheine mehr ausstellen. Mit Wirkung vom selben Tag werden alle Hinterlegungsscheine, die von den Anleger*innen bis zu diesem Datum gehalten wurden, in Beteiligungen umgewandelt. Anleger*innen, die zuvor über Hinterlegungsscheine in OISF investiert hatten, werden über Beteiligungen zu Direktanleger*innen bei Oikocredit.

Ab jenem Zeitpunkt erfolgen die Investitionen von Anleger*innen nicht mehr über OISF. OISF wird die Verwaltungstätigkeiten der Anlagen in Oikocredit einstellen. OISF wird zu einem späteren Datum liquidiert und aufgelöst.

Anleger*innen in Österreich können lokal als Mitglieder des österreichischen Förderkreises verbunden bleiben. Der Übergang auf das neue Anlagemodell und die damit verbundenen Änderungen wirken sich nicht auf die Arbeit des Förderkreises aus. Der Förderkreis wird den Auftrag von Oikocredit weiterhin fördern und Anleger*innen, etwa über Veranstaltungen oder entwicklungspolitische Bildungsangebote, zusammenbringen.

Weitere Einzelheiten zu dem Umstieg auf Beteiligungen finden Sie in der nachstehenden Tabelle und hier.

Vergleich der wichtigsten Eigenschaften der aktuellen Hinterlegungsscheine und der Beteiligungen

Hinterlegungsscheine (aktuelles Produkt) Beteiligungen (neues Produkt)
Emittent Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF), mit Sitz in Amersfoort, Niederlande. Oikocredit Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit), mit Sitz in Amersfoort, Niederlande.
Art der Anlage Hinterlegungsschein ohne Stimmrecht, der von OISF für einen von Oikocredit ausgegebenen Anteil ausgestellt wird. Eigenkapitalinstrument ohne Stimmrecht, das von Oikocredit ausgegeben wird und als Beteiligung bezeichnet wird.
Mindestanlagebetrag bei Eröffnung
200 EUR (Zum Nennwert eines Hinterlegungsscheins) 200 EUR (Zum Nennwert einer Beteiligung)
Ausgabepreis Der Ausgabepreis eines Hinterlegungsscheins entspricht dem Nennwert (200 EUR). Für die Ausgabe zu einem Nettoinventarwert unter 200 EUR ist eine Änderung der Satzung von Oikocredit erforderlich, die von der Generalversammlung genehmigt werden muss. Der Ausgabepreis einer Beteiligung entspricht dem Nennwert (200 EUR) oder dem Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV), je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Auf diesem Wege kann Oikocredit auch ohne Änderung der Satzung Beteiligungen ausgeben, wenn der Wert der Beteiligungen sinkt. In den Beteiligungsbedingungen wurde ausdrücklich festgelegt, wie der NAV pro Beteiligung in Fremdwährungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte.
Rücknahmepreis Zum Nennwert (200 EUR) oder Nettoinventarwert, je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Das bedeutet, dass der Rücknahmepreis nicht über 200 EUR, aber darunter liegen kann. Wie bei Hinterlegungs-scheinen. In den Beteiligungsbedingungen wurde ausdrücklich festgelegt, wie der Nettoinventarwert (NAV) pro Beteiligung in Fremdwährungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte.
Dividende

Die Direktmitglieder von Oikocredit legen die Dividende bei der jährlichen Generalversammlung fest. In der Vergangenheit betrug die Dividende 2 %, 1 % und 0,5 %. (siehe die jüngsten Dividendenzahlen in der 5-Jahres-Übersichtstabelle in unserem englischen Jahresbericht). Es gab aber auch Jahre, in denen keine Dividende ausgezahlt wurde.

Wie bei Hinterlegungsscheinen.
Kosten für Anlageverwaltung Grundsätzlich erlaubt, bestehen derzeit aber nicht. Grundsätzlich erlaubt, bestehen derzeit aber nicht.
Risikobericht

Eine Anlage in Form von Hinterlegungsscheinen ist mit finanziellen Risiken verbunden, die üblicherweise für Investitionen in das Eigenkapital einer Gesellschaft gelten. Diese und weitere Risiken sind im OISF-Prospekt beschrieben.

Anlagen sind grundsätzlich mit erheblichen Risiken verbunden und können zum vollständigen Verlust des Anlagekapitals führen. 

Oikocredit ist bestrebt, das Kapital der Anleger*innen durch umsichtige Geschäftsentscheidungen und Rückstellungen für erwartete Verluste zu schützen; ein Restrisiko kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Seit der Gründung von Oikocredit im Jahr 1975 musste noch kein*e Anleger*in einen Kapitalverlust hinnehmen. Von Leistungen in der Vergangenheit kann allerdings nicht auf künftige Ergebnisse geschlossen werden.
Das Risikoprofil ist identisch mit dem Risikoprofil von Hinterlegungsscheinen. Die Investitionsrisiken von Beteiligungen sind in einem neuen Prospekt beschrieben.
Rücknahme

Sie können jederzeit einen Antrag auf Rücknahme (bisher: Rückkaufantrag)  stellen, indem Sie das Rücknahmeformular einreichen, mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern.

Rücknahmeanträge werden monatlich bearbeitet.  

Ob Hinterlegungsscheine zurückgenommen werden, liegt im Ermessen von Oikocredit. 

Wie bei Hinterlegungs-scheinen können Sie einen Antrag auf Rücknahme (bisher: Rückkauf) stellen. Rücknahmeanträge werden monatlich bearbeitet und grundsätzlich nach Ermessen von Oikocredit entschieden. Außerdem kann Oikocredit entscheiden, Anlagen zurückzunehmen, wenn ein*e Anleger*in die Anforderungen nicht mehr erfüllt oder weniger als eine Beteiligung besitzt.
Haftung Die Haftung der Anleger*innen ist auf den angelegten Betrag beschränkt. Das bedeutet, dass Anleger*innen zwar das gesamte eingesetzte Kapital verlieren können, sie darüber hinaus aber nicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften. Wie bei Hinterlegungsscheinen.

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